Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner ist
Antonia Bayer
Eichendorffstr. 6
50389 Wesseling
antoniabayerfotografie@gmail.com
www.antoniabayerfotografie.de
Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Antonia Bayer durchgeführten Aufträge und Leistungen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotografien stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Der Auftragnehmer bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.
Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.
Urheberrecht | Nutzungsrechte
Das einfache Nutzungsrecht für die gelieferten Fotografien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. Dieses beinhaltet ausschließlich der privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke sind erlaubt.
Das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien verbleibt bei dem Auftragnehmer.
Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwendung und Veröffentlichung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
Sollten andere Dienstleister wie z. B. Veranstaltungsort, Visagistin etc. interessiert an einer öffentlichen Nutzung bestimmter Fotografien sein, ist dies ebenso nur mit entsprechender Erwähnung des Auftragnehmers zulässig.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial via Onlinegalerie im JPEG Format. Originaldateien und Rohdateien, wie z. B. RAW-Dateien verbleiben bei dem Auftragnehmer. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
Der Auftragnehmer ist berechtigt die Fotografien unentgeltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkt in veränderter oder unveränderter Form im Rahmen ihre Eigenwerbung zu verwenden (z.B. auf ihren Internetseiten, auf sozialen Netzwerken, Anzeigen etc.)
Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Die Fotoaufnahmen dürfen vom Auftraggeber nicht abgeändert werden. Insbesondere Abänderungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden, sind nicht gestattet.
Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.
Honorar | Zahlung | Reisekosten
Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung i.H.v. 50 % des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung auf Bankkonto des Auftragnehmers fällig.
Die restlichen 50 % des Gesamtbetrags werden nach der Hochzeit und vor der Bearbeitung der Fotografien fällig. Ab Zahlungseingang beginnt die max. Lieferzeit der digitalen Fotografien von 6 Wochen.
Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von 180,00 Euro je angefangene Stunde.
Tritt der Auftraggeber im Nachhinein von dem vereinbarten Termin des Vertrags zurück, so verbleibt die Anzahlung des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar beim Auftragnehmer.
Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Sofern die Hochzeit zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für die Fotografin realisierbar ist.
Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: ab 70 km Entfernung 0,50 €/Kilometer zzgl. je Stunde Fahrtzeit 35,- €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
Haftung
Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Unfall, attestierte Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Fotografien innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Auftragnehmer. Dieser bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen. Bereits geleistete Anzahlungen/Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotografien schriftlich bei dem Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
Schlussbestimmung
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen des Veranstalters per E-Mail zugehen können. E-Mails gelten dabei als zugegangen, wenn sie im E-Mail-Postfach des Auftraggebers oder dem seines Internet-Providers als abrufbar gespeichert sind.
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.